Regeln

Mitgliedschaft
Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre sein und eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung haben.

Die Mitgliedschaft in den Kreis "Der Ehrbaren“ erlangt, wer durch die Ritter in ihrer Gesamtheit aufgenommen wurde. Dies wird nach der ersten gemeinsam verbrachten Veranstaltung abgestimmt und gilt ab diesem Tag für 1 Jahr als „Knappenzeit“.

In diesem Jahr soll festgestellt werden, ob der Aufzunehmende den Anforderungen, die sich aus diesem Regelwerk ergeben, gerecht wird.

Die Aufnahme erfolgt erst dann, wenn der Aufzunehmende eine seiner Rolle entsprechende Ausstattung angeschafft hat.

Veranstaltungen
Wir beteiligen uns an der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit historischem Charakter (mit Lager, bei Umzügen, Rahmenveranstaltungen, repräsentative Veranstaltungen). Wir bieten unsere Leistungen anderen Organisatoren an.

Wir führen keine Kassen. Jeder ist für seine Unkosten verantwortlich. Einnahme in Form von Aufwandsentschädigungen werden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen der einzelnen aufgeteilt.

Aufgabenverteilung / Rollendarstellung
Bei uns gibt es keinen „Chef“ im eigentlichen Sinn. Wir sind alle erwachsen und somit hat jedes Mitglied das gleiche Mitspracherecht.
Von den Ehrbaren wird ein Mitglied mehrheitlich gewählt, welches beauftragt wird Verträge abzuschließen und die Finanzen zu verwalten.

Um eine glaubwürdige Darstellung zu vermitteln, hat jedes Mitglied entsprechend seiner Rolle einen „gesellschaftlichen Rang“ mit den dazugehörigen Aufgaben. Führen diese Mitglieder Schaukampfwaffen, so haben sie deren Gebrauch zu üben.

Jedes Mitglied muss sich ein vernünftiges Allgemeinwissen über die Geschichte des 15. Jahrhundert aneignen.

Ein Mitglied – in der Regel das bei der Rollenverteilung gesellschaftlich ranghöchste - überwacht und regelt das Verhalten der Mitglieder während der Veranstaltung und sorgt für die Sicherheit der Besucher.

Verhalten während der Veranstaltungen
Alkoholverbot bei Umgang mit allen Waffen, bei Verstoß kann ein komplettes Alkoholverbot ausgesprochen werden.
Moderne Dinge, wie, Verpackungen, Flaschen, Zigaretten oder Handys haben im Blickfeld der Besucher nichts zu suchen.

Wer nicht auf Kaffee und Cola verzichten will, kann diese trinken ABER: Die Verpackung (dies gilt für alle modernen Verpackungen) wollen wir und andere nicht sehen. Getränke oder Lebensmittel sind im Zelt in entsprechende Gefäße, Leinentücher oder Krüge umzufüllen.